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Gründen mit einem AVGS Gutschein

Du möchtest gründen und besitzt einen AVGS Gutschein? Du besitzt noch keine Gutschein, möchtest aber gerne einen beantragen? Dann melde dich bei mir. Ich unterstütze dich gerne.

Was ist ein „AVGS“?

AVGS ist die Abkürzung für „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“. Dieser wird von der Agentur für Arbeit oder von den kommunalen Jobcentern ausgegeben. Er ermöglicht ExistenzgründerInnen ein kostenfreies individuelles Gründungscoaching bei einem zertifizierten Anbieter. Voraussetzung ist, dass die zuständige Vermittlungsfachkraft eine solche Förderung befürwortet und dem diesbezüglichen Antrag offiziell zustimmt.

Wer hat Anspruch?

Jede Person, die arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann einen Antrag auf Förderung durch einen AVGS stellen. Voraussetzung ist, dass die angestrebte Selbstständigkeit das Haupteinkommen sein soll und nicht nebenberuflich ausgeübt wird – d.h. der zeitlich Umfang muss mehr als 15 Stunden pro Woche betragen. Die Bewilligung liegt allerdings im Ermessen der zuständigen Fachkraft des zuständigen Arbeitsamts bzw. Jobcenters. Ein Rechtsanspruch auf eine AVGS-Förderung hat nur, wer innerhalb der letzten drei Monate sechs Wochen ALG I bezogen hat.

Wie bekomme ich ihn?

Ein AVGS für ein Gründungscoaching kann formlos bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragt werden – schriftlich oder auch direkt im Beratungsgespräch. Wenn ein AVGS für ein Gründungscoaching bewilligt wurde, muss vor dem ersten Coachingtermin noch ein formaler Weg eingehalten werden, um die Zertifizierung des ausgewählten Coach bzw. Bildungsträgers zu gewährleisten. Mit diesem wird dann auch abgerechnet. Wir unterstützen dich gerne bei der Antragsstellung.

Wie lange wird gefördert?

Ein gefördertes Gründungscoaching ist zeitlich befristet. Die zuständige Stelle entscheidet mit Blick auf die individuellen Voraussetzungen über die Anzahl der geförderten Coachingeinheiten und ggf. auch über die Coachingschwerpunkte. Maximal können 50 Zeiteinheiten à 45 Min. bewilligt werden. Das Coaching muss innerhalb von acht Wochen erfolgen – sofern nicht eine kürzere Dauer festgelegt wurde. Darüber hinaus kann für die ersten Monate der Selbstständigkeit ein Gründungszuschuss (ALG-1) bzw. Einstiegsgeld (ALG-2/ Bürgergeld) oder auch ein Investitionszuschuss beantragt werden.

Dr_Ursula_Neidhardt

Dr. Ursula Neidhardt

Deine Ansprechpartnerin für Gründungsgutscheine AVGS

Hier geht es zu meinem Angebot und meiner Qualifikation.

Bildnachweis: Porträt von Sabine Kristan, Headerbild Adobe Stock von Roswitha