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AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Was ist das eigentlich – AVGS?

Bekanntermaßen ist es die Aufgabe von Arbeitsämtern oder Jobcentern, Menschen den Weg aus dem Leistungsbezug zu ebnen. Weniger bekannt sind die zahlreichen, sehr unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, die hierfür zur Verfügung gestellt werden. Eine davon richtet sich an Menschen, die sich selbstständig machen wollen: Mittels eines „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins“, kurz AVGS, wird ExistenzgründerInnen ein kostenfreies individuelles Gründungscoaching bei einem zertifizierten Anbieter ermöglicht. Wenn du sicher bist, nicht in deinem bisherigen Job bleiben oder dahin zurückkehren zu wollen, wenn du alternativ überlegst, deinen Lebensunterhalt durch ein selbst erwirtschaftetes Einkommen zu sichern, gehörst du zur potentiellen Zielgruppe eines AVGS-gefördertes Gründungscoaching.

Die Voraussetzung für einen AVGS

Um mit deiner Antragstellung auf ein gefördertes Gründungscoaching nicht unnötig Schiffbruch zu erleiden, solltest du sicherheitshalber vorab prüfen, ob die Kriterien für eine Bewilligung gegeben sind: Bist du von Arbeitslosigkeit bedroht oder bist bereits arbeitssuchend bzw. arbeitslos gemeldet? Stehst du – ggf. auch nach einer längeren Auszeit – grundsätzlich für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung (d.h. du bist nicht in einer Rehamaßnahme oder in einer Krankheitssituation)? Wenn du diese Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, steht einer Antragstellung nichts im Wege.

Der Weg zum AVGS

Zuerst nimmst du Kontakt zum zuständigen Arbeitsamt bzw. zum Jobcenter auf und beantragst einen Termin, um deine Situation zu beschreiben und einen AVGS zu erbitten. Gegebenenfalls lässt sich dies auch online erledigen. Da die für dich zuständige Stelle bekanntermaßen vorrangig daran interessiert ist, dich so rasch wie möglich aus dem Leistungsbezug herausnehmen zu können, bewilligen Sie dir sicher gerne ein Gründungscoaching – und gegebenenfalls anschließend einen Gründungszuschuss.

Deine zuständige Ansprechperson entscheidet aufgrund deiner individuellen Situation über den Umfang und ggf. auch über die Dauer des Coachings. Sie kann auch festlegen, ob das Coaching nur in Präsenz oder auch online erfolgen kann. Außerdem wird der räumliche Radius festgelegt, in dem du dir deinen Coach aussuchen kannst.

Noch ein wichtiger Hinweis

Sollte deine Idee der Selbstständigkeit unrealistisch, unglaubwürdig oder an den Haaren herbei gezogen erscheinen, wird man dir ggf. vorab ein klärendes Karrierecoaching vorschlagen. Das solltest du dann auch nutzen.

 

 

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